Das Problem: Wir müssen uns erst einmal darüber im Klaren werden, wie wir das bewerkstelligen können und was die Rahmenbedingungen kommunalpolitischer Arbeit sind und welche Aufgaben und Befugnisse eine Gemeinde und insbesondere ein Gemeinderat hat.

Nachfolgend seien ein paar diesbezügliche Stichworte erläutert:


Kommunale Selbstverwaltung der Gemeinde

Wie die kommunale Selbstverwaltung funktioniert, ist gesetzlich geregelt - u.a. im Grundgesetz: Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz garantiert das "Recht auf kommunale Selbstverwaltung". Das heißt im Klartext, dass die Gemeinden bzw. Kommunen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ihre Angelegenheiten selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden. Die beiden wesentlichen Organe sind dabei der (hier in Heidelberg) kürzlich erneut gewählte Bürgermeister und der Gemeinderat. So weit, so gut.

Es gibt aber Einschränkungen: Die Kommunen können nämlich nicht alle ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich entscheiden, sondern ihre Aufgabenbereiche sind auf bestimmte Bereiche begrenzt. Diese Begrenzung wird durch die Kommunalverfassung und die Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg vorgegeben und (man staunt) hier finden sich deutlich basisdemokratische Elemente - und ist es nicht das, was wir als basisdemokratische Partei wollen...?

Die Gemeindeordnung Baden-Württembergs findet sich in der aktuellen Fassung vom 24.Juli 2000 in der Datenbank Landesrecht unter folgendem Link:

Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Schauen wir uns einmal an, welche Aufgabenbereiche, die eine Gemeinde eigenverantwortlich regeln kann, in dieser Gemeindeordnung vorgesehen sind - immerhin sind das die Themenbereiche, in denen wir mit unserem parteipolitischen Engagement direkt vor Ort tätig werden können (wir müssen es halt nur endlich in Angriff nehmen...):

  • Städtebauliche Entwicklung (das umfasst beispielsweise den Flächennutzungsplan, die Bebauungspläne, die Ausweisung von Sanierungsgebieten - wo werden eigentlich die bezahlbaren Wohnungen in Heidelberg geplant und gebaut...?)
  • Kommunale Energiepolitik (etwa im Bereich der Energieerzeugung, der Energieversorgung, beim energetischen Bauen, z.B. kommunale Förderprogramme für den Einsatz bestimmter Energieformen)
  • Kommunale Bildungspolitik (Bereitstellung von Gebäuden, nichtpädagogischen Personal und Sachmitteln, sowie von zusätzlichen Betreuungsangeboten im Rahmen der Schulträgerschaft - die inhaltliche Ausgestaltung der Bildungspolitik liegt allerdings bei der Landesebene)
  • Kommunale Kulturpolitik (hier gibt es insbesondere vielfältige Förderprogramme für diverse kulturelle Initiativen und Projekte - und nein, nicht alle Förderprogramme müssen sich auf queere Themen konzentrierende wenn wir das nicht wollen)
  • Kommunale Verkehrspolitik (das betrifft die Planung, den Bau und die Unterhaltung von Kreis- und Gemeindestraßen, Straßenwidmung und Umwidmungen von Verkehrsflächen, ÖPNV, aber auch den Fahrradverkehr und die Parkplatzsituation in unserer Stadt - es gäbe gerade hier ungeheuer viel zu tun)
  • Kommunale Wirtschaftspolitik (das umfasst z.B. die Erschließung und Bereitstellung von Gewerbeflächen, Märkte, Einzelhandelskonzepte, Tourismusförderung - und nein, es geht bei der Wirtschaftsförderung nur am Rande um gesellige Abende mit dem örtlichen Mittelstand...)


Gesetzliche Aufgaben des Gemeinderats

Um tätig zu werden und nicht am Bürgerwillen vorbei zu entscheiden, gibt es bestimmte Vorgaben, die u.a. in § 24 der Gemeindeordnung wie geregelt sind - wie üblich ein langweiliger Gesetzestext, der aber durchaus nicht nur frommes Polit-Blabla enthält, sondern es lassen sich daraus die Möglichkeiten einer demokratischen Teilhabe ableiten. Auch hier aber wieder: Wenn der Bürger seine politische Teilhabe nicht einfordert und sich aktiv einbringt, bleibt es eben bei den frommen Wünschen.

Werfen wir einmal einen Blick auf die Gesetzestexte::

(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger (und Bürgerinnen) und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.

(2) Der Gemeinderat entscheidet im Einvernehmen mit dem Bürgermeister über die Ernennung, Einstellung und Entlassung der Gemeindebediensteten; das Gleiche gilt für die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit bei einem Arbeitnehmer sowie für die Festsetzung des Entgelts, sofern kein Anspruch auf Grund eines Tarifvertrags besteht. Kommt es zu keinem Einvernehmen, entscheidet der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Anwesenden allein. Der Bürgermeister ist zuständig, soweit der Gemeinderat ihm die Entscheidung überträgt oder diese zur laufenden Verwaltung gehört. Rechte des Staates bei der Ernennung und Entlassung von Gemeindebediensteten, die sich aus anderen Gesetzen ergeben, bleiben unberührt.

(3) Eine Fraktion oder ein Sechstel der Gemeinderäte kann in allen Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung verlangen, dass der Bürgermeister den Gemeinderat unterrichtet. Ein Viertel der Gemeinderäte kann in Angelegenheiten im Sinne von Satz 1 verlangen, dass dem Gemeinderat oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt wird. In diesem Ausschuss müssen die Antragsteller vertreten sein.

(4) Jeder Gemeinderat kann an den Bürgermeister schriftliche, elektronische oder in einer Sitzung des Gemeinderats mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten im Sinne von Absatz 3 Satz 1 richten, die binnen angemessener Frist zu beantworten sind. Das Nähere ist in der Geschäftsordnung des Gemeinderats zu regeln.

(5) Absätze 3 und 4 gelten nicht bei den nach § 44 Abs. 3 Satz 3 geheim zu haltenden Angelegenheiten.

Die Gemeinderatsmitglieder werden durch Wahl bestimmt und engagieren sich ehrenamtlich (d.h. nicht gegen Bezahlung - und auch nicht durch die eine oder andere Zuwendung übereifriger Wirtschaftsvertreter) tätig. Das gibt § 32 Gemeindeordnung so vor. Die in den Gemeinderat gewählten Mitglieder sind in ihrer Entscheidung frei und nicht an irgendwelche Weisungen gebunden (leider auch nicht an den Wählerauftrag). Die Gemeinderatsmitglieder können sich, wie man das auch aus den anderen Parlamenten kennt, zu Fraktionen zusammenschließen. Die Arbeit dieser Fraktionen kann durch Haushaltsmittel der Gemeinde für die Fraktionsarbeit finanziert werden.

Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. (ebenfalls gem. § 35 Gemeindeordnung). Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern.


Was macht denn nun der Heidelberger Gemeinderat?

Ausführungen zu den Aufgaben des Heidelberger Gemeinderats findet man auf der Webseite der Stadt Heidelberg findet unter folgendem Link:

Die Aufgaben des Gemeinderates

Unter einem weiteren Link kann man die Sitzungstermine des Gemeinderats und die Tagesordnung sowie Sitzungsunterlagen einsehen:

Stadt Heidelberg - Gremieninformationssystem für Bürgerinnen und Bürger (BI)


Basisdemokratische Elemente auf kommunaler Ebene

Die Gemeindeordnung enthält durchaus basisdemokratische Elemente

So gibt es die Möglichkeit, sich über Einwohneranträge (§ 20b der Gemeindeordnung) und Bürgerentscheide (§ 21 Gemeindeordnung) an kommunalpolitischen Entscheidungen zu beteiligen (für Bürgerentscheide bedarf es eines Mehrheitsbeschluss des Gemeinderats). Die Bürger können mit den Möglichkeiten der Gemeindeordnung (§ 21 Abs. 3) selbst einen Bürgerentscheid erwirken.


Conclusio

Wir fordern als Basispartei direkte Bürgerbeteiligung.

Dieser Wunsch ist berechtigt und nur mit gestaltender Bürgerbeteiligung funktioniert eine Demokratie. Wenn wir im Stadium der Protestpartei verharren, die sich ausschließlich auf spezielle und eher symptomatische Schieflagen wie den Corona-Irrsinn und jetzt vielleicht den Ukrainekrieg konzentrieren anstatt dass wir die Möglichkeiten ergreifen, die uns tatsächlich zur Verfügung stehen, werden wir auch weiterhin zusehen müssen, wie politische Entscheidungen auch hier direkt vor Ort ohne unser Zutun getroffen werden.