Demonstration der Partei dieBasis gegen Missbrauch staatlicher Institutionen für politische Zwecke.

Sehr geehrte Direktorin, sehr geehrte Direktor,

Sie haben bei der Übernahme in Ihr Beamtenverhältnis einen Eid auf unsere Verfassung, das Grundgesetz geschworen. Nach § 63 Bundesbeamtengesetz tragen Sie für die Rechtmäßigkeit Ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Sie unverzüglich gegenüber den unmittelbaren Vorgesetzten, notfalls gegenüber dem/der nächsthöheren Vorgesetzten, geltend zu machen. Wird auch von diesen eine Anordnung aufrechterhalten, die ein Verhalten fordert, das die Würde des Menschen verletzt oder erkennbar strafbar oder ordnungswidrig ist, so gilt die Folgepflicht nicht.

Wir appellieren an Sie: Prüfen Sie vor dem Hintergrund Ihrer Verantwortung für die Rechtmäßigkeit Ihres Verwaltungshandelns anhand der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse selbstständig, ob die von Ihnen verlangte Einschränkung der Grundrechte der Heidelberger Bürgerinnen und Bürger tatsächlich weiterhin erforderlich, geeignet und verhältnismässig ist.

An der Verfassungsmäßigkeit der Anordnungen, die Ihre Behörde in Heidelberg umsetzt, gibt es mittlerweile erhebliche Zweifel. Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sagt zu den Zuständen in Deutschland in einem aktuellen Interview in der der Berliner Zeitung vom 13.09.2021 hierzu u.a. folgendes (auszugsweise zitiert):

„Die Grundrechte stehen nicht nur aus formalen Gründen an der Spitze der Verfassung. Aber natürlich sind sie auch nicht grenzenlos gewährleistet. Die Freiheit des Einzelnen muss mitunter zur Wahrung und Durchsetzung des Gemeinwohls und zur Gewährleistung der Freiheitsrechte anderer zurücktreten. Die Grundrechte dürfen aber nicht beliebig und grenzenlos eingeschränkt werden. Das Grundgesetz setzt dem Staat und seinen Organen enge Grenzen für Einschränkungen. Die hinter uns liegende Zeit war sicher die größte Herausforderung seit Bestehen der Bundesrepublik. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss in jedem Fall gewahrt werden. Und der Staat ist beweispflichtig, wenn er die Freiheitsrechte einschränkt.

….. Die Freiheitsrechte sind im Grundgesetz festgelegt und stehen nicht nur auf dem Papier. Das ist nicht nur so irgendetwas wie eine verfassungslyrische Verheißung. Die Grundrechte sind Rechtsnormen mit Verfassungsrang, an die Regierung und Verwaltung und selbst der Gesetzgeber gebunden sind. ….Die Aufgabe des Staates und seiner Organe ist es, Leben und Gesundheit der Bevölkerung angemessen zu schützen. Zugleich muss er aber den Grundsatz der Freiheit berücksichtigen und muss sich bei seinen Eingriffsmaßnahmen auf das unmittelbar notwendige Maß beschränken. Wir haben das Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit in ähnlicher Weise beim Terrorismus und der inneren Sicherheit. Auch hier geht es darum, dass der Gesetzgeber und die Exekutive das rechte Maß finden. Wir haben im Übrigen noch keine rechtskräftige Grundsatzentscheidung über Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung. … Die rechtsstaatliche Aufarbeitung hat erst begonnen. … Zu Beginn der Pandemie stand die Rechtsprechung der Lage ziemlich unvorbereitet gegenüber. Das gilt selbstverständlich auch für Regierung und Verwaltung.  Nach dem Grundgesetz können die Grundrechte auch in einer Notstandssituation nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Rechtslage unter dem Grundgesetz unterscheidet sich ganz grundlegend von der Weimarer Verfassung. Dort konnte der Reichspräsident gemäß Artikel 48 zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit die Grundrechte vorübergehend außer Kraft setzen. In unserer Verfassung, im Grundgesetz, ist das bewusst nicht so geregelt worden. Es gilt immer der Grundsatz: In dubio pro libertate

Jegliches Verwaltungshandeln ist über die Bindung an Recht und Gesetz auch an die Grundrechte gebunden. Wir appellieren an Sie: Treten Sie, wie es in § 60 BBG von Ihnen verlangt wird, für die Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein!

Mit freundlichen Grüßen vieler Heidelberger Bürger