"Es besteht keine Benachrichtigungspflicht des Selbständigen von sich aus an das Gesundheitsamt über das Vorliegen von Impfnachweis/ Genesenennachweis/ Impfunfähigkeitsbescheinigung!  Vielmehr haben die Selbständigen dem Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die jeweilige Einrichtung oder das jeweilige Unternehmen befindet, erst auf Anforderung einen solchen Nachweis vorzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gesundheitsämter derzeit stark überlastet sind und überdies das Gesundheitssystem ggf. nicht zum Zusammenbruch bringen wollen. Zeit gewinnen kann wichtig sein! In Großbritannien z.B. soll die Impfpflicht Berichten zu Folge bereits wieder abgeschafft werden."

Soweit ein Auszug aus einem Dokument, welches auf der unten verlinkten Seite heruntergeladen werden kann:

Handlungsalternativen für Selbständige, die von der Impfpflicht im Gesundheitswesen betroffen sind