Nun kann ja jeder selbst entscheiden, was er mit seinen persönlichen Daten macht, schließlich haben wir alle nichts zu verbergen. Aber wenn plötzlich die Versicherungsbeiträge steigen oder man keinen Kredit mehr bekommt, weil man vielleicht die falsche Krankheit hat, kommt man doch ins Grübeln.


Was ohnehin schon Fakt ist:

Seit Jahrzehnten werden deine Daten ohne deine Einwilligung weitergegeben, gespeichert und ausgewertet - die Kassenärztliche Vereinigung braucht sie für die Abrechnung.

Warum braucht man jetzt auch noch eine elektronische Patientenakte? Ganz einfach - man braucht noch mehr Daten. Und die will man nicht nur anonymisiert, wie seit Jahren üblich, sondern auch einer bestimmten Person, nämlich dir, zuordnen können.

Natürlich alles auf freiwilliger Basis. Oder anders gesagt: Wer nicht ausdrücklich widerspricht, stimmt zu - das nennt man Opt-out-Verfahren. Wenn du das nicht tust, wird automatisch eine elektronische Patientenakte für dich angelegt.

Dem kannst du natürlich im Rahmen einer Petition widersprechen (siehe Beitrag von vor ein paar Tagen), aber im Grunde hat das keine rechtlichen Konsequenzen, deine ePa wird trotzdem angelegt - es sei denn, du widersprichst.


Was du machen kannst:

Widerspreche der Speicherung deiner Daten in einer elektronischen Patientenakte. Textvorschlag:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte von meiner Person. Eine eventuell bereits angelegte elektronische Patientenakte bitte ich zu löschen.

Zudem weise ich auf § 335 SGB V in der Fassung des PDSG hin:

(3) Die Versicherten dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einen Zugriff auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 bewirkt oder verweigert haben.

Mit freundlichen Grüßen


Dein Schreiben sollte enthalten:

Deinen Namen und deine Anschrift

Dein Geburtsdatum

Deine Versichertennummer

Die Nummer deiner Versicherung (steht auf der Gesundheitskarte)


Adressaten:

Nun ist noch immer nicht geregelt, wer denn der Adressat dieses Widerspruchs ist (was vermuten lässt, dass so ein Widerspruch gar nicht vorgesehen ist), deshalb schickst du dein Schreiben an folgende vier Adressen und bittest um Eingangsbestätigung:

An deine Krankenkasse:
Die Krankenkassenanschrift findest du in deinen Versicherungsunterlagen
Den Hersteller und Vertreiber der ePA im Auftrage der Bundesregierung
Gematik GmbH
Friedrichstraße 136
10117 Berlin
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn
Bundesministerium für Gesundheit
Rochusstraße 1
53123 Bonn


Fazit: Wer nicht will, dass seine Gesundheitsdaten irgendwo landen, sollte der Speicherung seiner Daten in einer elektronischen Gesundheitsakte widersprechen.


Mehr Informationen dazu auch hier (Augsburger Allgemeine):

Elektronische Patientenakte: Wie ist Widerspruch möglich?


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