Nun kann aber niemand wissen, welches Geschlecht ein Säugling „fühlt“, insofern wird der Irrtum nicht die Ausnahme, sondern die Regel sein.
Wie aber steht es um die psychische Gesundheit eines Kindes, das von Eltern, Verwandten und Freunden, Erziehern und Lehrern in eine Geschlechterrolle gedrängt wird, die es selbst nicht empfindet? Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung, schon gar nicht der Selbstbestimmung des Kindes.
Diese Selbstbestimmung, die dem Kind zugunsten der Eltern vorenthalten wird, kehrt sich nach dem Gesetz ab dem 14. Denn ab diesem Zeitpunkt verlieren die Eltern das Recht, das Geschlecht zu bestimmen. Ab diesem Zeitpunkt geht dieses Recht vollständig auf das Kind über. Kinder können dann auch gegen den Willen ihrer Eltern das Geschlecht wechseln, wer sich als Elternteil dagegen wehrt, dem droht der Entzug des Sorgerechts.
Welche psychischen Folgen das Einsperren und Maskieren für die Kinder während der Corona-Zeit hatte, wird erst heute langsam in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Die Folgen sind gravierend und noch gar nicht vollständig abzuschätzen. Diese Erfahrung sollte zu einer kritischeren Haltung gegenüber weitreichenden Gesetzesänderungen führen.
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